Was kann der Wohnungseigentümer von uns erwarten ?

  • Die sachgerechte Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums
    (d. h. die Überwachung der gesamten Bauanlage einschließlich ihrer Versorgungseinrichtungen)

  • Die kostenmäßige Erfassung aller Geschäftsvorfälle

  • Eine fachgerechte Erstellung von Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan

  • Erfassung aller Kosten und sachgemäße Umlage im Rahmen der Betriebskostenabrechnung

  • Gewährleistung der Öffentlichen Ordnung und des Hausfriedens

  • Überwachung des Funktionszustandes der Versorgungseinrichtung

  • (unter zu Hilfenahme von autorisierten Fachfirmen im Rahmen von Wartungsaufgaben)

  • Abwendung von eventuellen Gefahren (im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht)

  • Durchführung von Wohnungseigentümerversammlungen

  • Aktive Zusammenarbeit mit den Verwaltungsbeiräten

  • Vermittlertätigkeit bei Streitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern

  • Vermittlertätigkeit bei Streitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern und Mieter

  • Eigenständiges Mahnwesen bei Zahlungsverzug von einzelnen Wohnungseigentümern

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