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Was kann der Hauseigentümer von uns erwarten ?
Die Aufnahme aller Wohnungen nach Bestandteilen, Ausstattung,
Berechnungsgrößen und eventuellen Besonderheiten
Die sachgerechte Buchführung aller Zahlungseingänge und
Ausgaben, Aufnahme von Mietmängel und deren Behebung veranlassen
Abschluss
und Beendigung von Mietverträgen
Gewährleistung der Öffentlichen Ordnung und des Hausfriedens
Überwachung des Funktionszustandes der Versorgungseinrichtung
(unter zu Hilfenahme von autorisierten Fachfirmen im Rahmen
von Wartungsverträgen)
Abwendung von eventuellen Gefahren
(im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht)
Vermittlertätigkeit bei Streitigkeiten zwischen Mietern
Vermittlertätigkeit bei Streitigkeiten zwischen Hauseigentümern
und Mieter
Eigenständiges Mahnwesen bei Zahlungsverzug einzelner Mieter
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