Was kann der Hauseigentümer von uns erwarten ?

  • Die Aufnahme aller Wohnungen nach Bestandteilen, Ausstattung, Berechnungsgrößen und eventuellen Besonderheiten

  • Die sachgerechte Buchführung aller Zahlungseingänge und Ausgaben, Aufnahme von Mietmängel und deren Behebung veranlassen

  • Abschluss und Beendigung von Mietverträgen

  • Gewährleistung der Öffentlichen Ordnung und des Hausfriedens

  • Überwachung des Funktionszustandes der Versorgungseinrichtung

  • (unter zu Hilfenahme von autorisierten Fachfirmen im Rahmen von Wartungsverträgen)

  • Abwendung von eventuellen Gefahren (im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht)

  • Vermittlertätigkeit bei Streitigkeiten zwischen Mietern

  • Vermittlertätigkeit bei Streitigkeiten zwischen Hauseigentümern und Mieter

  • Eigenständiges Mahnwesen bei Zahlungsverzug einzelner Mieter